In der Freilandhaltung sind maximal 6.000 Hennen in einem Stallabteil erlaubt. Diese räumliche Trennung wird in der Regel jedoch nicht bei der Grünauslauffläche beachtet; mit
erheblichen Folgen für die Umwelt.
Wer zu einem Bio-Ei mit dem EU-Bio-Logo greift und sich erhofft, damit kleinteilige Landwirtschaft zu unterstützen, kann sich dabei auch nicht sicher sein. Es sind zwar nur 3.000
Tiere pro Stall erlaubt, jedoch ist es nicht ausdrücklich verboten, mehrere Ställe direkt nebeneinander, sogar unter einem Dach zu errichten. Allerdings sind es häufig nicht separate Ställe,
sondern nur verschiedene Stallabteile. Das wiederum ist verboten.
Wir haben uns zusammengetan, um gegen diesen Verbraucherschwindel und die erhebliche Belastung der Umwelt vorzugehen.
Gemeinsame Aktion
Aus diesem Grund haben Vertreter der Bürgerinitiativen Eselshütt, Contra Industrie-Ei Uckerseen, Contra EierfabrikOranienburg, BI gegen Asphalthennen Ziesar und BI Löpten beim
ersten Brandenburgischen Legehennen-Symposium am 1. Juni 2018 in 17268 Warthe / Uckermark beschlossen, in gemeinsamer Aktion juristische Schritte gegen die Genehmigungspraxis des LfU Brandenburg
für die industrielle Produktionskette der Eierproduktion von Junghennen bis zum Schlachthof zu unternehmen. Als besonders problematisch und damit auch als nicht genehmigungsfähig, sehen sie bei
großen Freiland-Legehennenanlagen die massive Überfrachtung des stallnahen Teils des Auslaufbereiches durch Hühnerkot. Wissenschaftliche Studien haben belegt, dass die Tiere fast
nur diesen Teil des Auslaufes nutzen. Der dort in großen Mengen abgesetzte Stickstoff aus dem Kot kann von dem schnell zertretenen Bewuchs nicht aufgenommen werden und gelangt so durch
Auswaschung in Richtung Grundwasser. Dies stellt eine Gefährdung des Grundwassers dar und schließt daher die Genehmigungsfähigkeit dieser Haltungssysteme aus.
Auf der Projektseite von betterplace läßt sich zudem der Erfolg der
Kampagne und der aktuelle Spendenstand immer verfolgen.
Vielen Dank!