Einwendungen gegen Megaställe

Wenn der Bau eines Megastalls eine bestimmte Größenordnung übersteigt, z.B. 2.000 Schweine, dann werden nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz die Planungsunterlagen für das Vorhaben öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben dann die Gelegeheit, Einwendungen zu erheben.

 

Doch Achtung: Nur wer fristgerecht seine Einwendung geltend macht, wird bei einem späteren ebefalls öffentlichen Erörterungstermin angehört. Eine gute fachliche Ausarbeitung der Einwendung mit allen Argumenten, die gegen das Bauvorhaben sprechen, setzt ein deutliches Signal, dass Menschen sich den Bau eines neuen Megastalls nicht gefallen lassen.

Wie verfasse ich eine gute Einwendung?

Die Kampagne "Stoppt den Megastall!" bietet Workshops und Einwendungswerkstätten an und vermittelt Tipps aus dem Wissensschatz, den Bürgerinitiativen im Laufe der Jahre gesammelt haben.

 

Auf Wunsch kommt das Kampagnenteam auch vor Ort vorbei und erklärt das Genehmigungsverfahren.

 

Nehmt gern Kontakt zu uns auf.

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