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17. Oktober 2017
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Genehmigung für die Schweinemastanlage Haßleben mit 37.000 Tierplätzen in der Uckermark am Montag, den 16. Oktober 2017 in mündlicher Verhandlung mit Urteil aufgehoben. Die Berufung wurde nicht zugelassen. Das Verwaltungsgericht verhandelte über die Rechtmäßigkeit des Genehmigungsbescheids des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (früher LUGV) vom 20.6.2013.