Saalow: Mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht steht aus

Noch hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg uns keinen Termin für die mündliche Verhandlung zur Genehmigung der Erweiterung der Schweinezuchtanlage Saalow mitgeteilt.

Unsere Klage richtet sich gegen das Landesamt für Umwelt, das die Genehmigung erteilt hatte. In einem Schreiben von Anfang Juni bewertet das Amt die Stickstoffeinträge aus der Schweinezuchtanlage in die benachbarten FFH-Gebiete. Außerdem geht die Behörde auf die Belastung besonders geschützter Biotope durch die Ammoniakeinträge aus dem Stall ein. Weiterhin positioniert sich die Immissionsschutzbehörde zur Technischen Anleitung Luft. Wir werden diese Argumente prüfen und uns dann zur mündlichen Verhandlung äußern.

Wir bedanken uns für Ihre Spenden und bitten Sie weiterhin um finanzielle Unterstützung zur Fortführung des Klageverfahrens.

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