Gegen die Genehmigung des zweiten Stalls mit knapp 40 000 Legehennen in Zollchow hatten wir im Januar 2018 Widerspruch eingelegt. Mit unseren Erfolgen vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht haben wir zunächst erreicht, dass ein Baustopp gilt. Nun wollen wir aber, dass der Genehmigungsbescheid durch das Landesamt für Umwelt aufgehoben wird. Ende Mai dieses Jahres haben sich einige Vertreterinnen und Vertreter der BI „Contra Industrieei Uckerseen“ und des BUND mit unserem Rechtsanwalt zusammengesetzt und das weitere Vorgehen beraten. Wir haben das Landesamt für Umwelt aufgefordert, nun in unserem Sinne zu entscheiden. Durch die beiden Gerichtsurteile ist offensichtlich, dass die Genehmigung gegen die Belange des Biotopschutzes verstößt. Sobald es eine schriftliche Antwort der Genehmigungsbehörde gibt, werden wir Sie informieren.
Aufhebung der Stallbau-Genehmigung erwirken
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