Steinberg: Widerspruchsbegründung wird erstellt

Ende April hat das Landesamt für Umwelt (LfU) uns umfangreiche Akteneinsicht  zu unserem Widerspruch sowie zur Fristverlängerung für die Genehmigung gewährt. Eine erste Durchsicht hat ergeben, dass im Rahmen der Fristverlängerung neue Gutachten und Behördenstellungnahmen eingereicht wurden, die wir jetzt auswerten. 

Wenn es uns gelingt, die Fristverlängerung zu kippen, ist auch die ursprüngliche Genehmigung der Junghennenaufzuchtanlage für 100.000 Tiere hinfällig, da deren Gültigkeit jetzt abgelaufen ist. 

Da auch die Fristverlängerung nur bis Mitte 2023 gilt, könnte es sein, dass es hier schon bald neue Entwicklungen geben wird, über die wir Sie selbstverständlich informieren werden. 

Helfen Sie uns, die Hühnerzucht-Großanlage zu verhindern

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0