Anfang Mai haben wir noch einmal eine umfangreiche Stellungnahme im Berufungsverfahren zur Schweinezuchtanlage Saalow in der Gemeinde Am Mellensee abgegeben.
Der Investor hatte im Februar seine Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes begründet. Aus unserer Sicht ist die Argumentation des Investors nicht nachvollziehbar. Dies betrifft vor allem den Verstoß gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als auch den Verstoß gegen den Schutz bedrohter Biotope in den Naturschutzgesetzen. Der Investor hat sich außerdem auf einen Bestandsschutz berufen, der aber nicht für die jetzt erteilte Änderungsgenehmigung bezieht, da die Ställe neu ausgerichtet werden, die Tierplatzkapazität verändert wird und damit auch das Emissionsverhalten.
Wir haben außerdem argumentiert, dass ein so genanntes Abschneidekriterium rechtswidrig ist. Es sieht vor, dass zusätzliche Stickstoffeinträge von bis zu 5 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr toleriert werden können. Bereits 2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem anderen Fall klargestellt, dass solche Zusatzeinträge mit dem Biotopschutz nicht vereinbar sind.
Da die Genehmigung durch das Landesamt für Umwelt (LfU) erteilt wurde, hatte sich unsere erfolgreiche Klage gegen das Amt gerichtet. Das LfU hat jetzt erst einmal um Fristverlängerung für seine Äußerung bis Ende Mai gebeten.
Wie Sie sehen, kann die Verhinderung einer Stallausweitung langwierig sein. Wie freuen uns deshalb, wenn Sie uns weiterhin mit einer Spende unterstützen!
Ausweitung der Schweinezucht verhindern
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