Zollchow: Managementplanung für FFH-Gebiet beginnt

Zwar ist mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom März endlich klar, dass der zweite Stall für 39.990 Legehennen nicht gebaut werden darf, aber die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Wir werden Sie selbstverständlich informieren, sobald das Landesamt für Umwelt über unseren Widerspruch entschieden hat.

Von der Anlage mit insgesamt 79.800 Legehennen wäre auch das nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geschützte Gebiet „Charlottenhöhe“ betroffen. Für dieses FFH-Gebiet Nr. 189 wird jetzt ein Managementplan aufgestellt. Dabei sollen geeignete Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen gemeinsam mit den Landeigentümer:innen erarbeitet werden. Die Stiftung Naturschutzfonds hat diese eingeladen, an einer regionalen Arbeitsgruppe, Exkursionen und Informationsveranstaltungen teilzunehmen.

Mit der Begehung des FFH-Gebietes wurde bereits begonnen. Wir gegen davon aus, dass die Erkenntnisse aus der Begehung unsere Argumente gegen die Freilandlegehennenhaltung stärken werden.

Wenn die Ergebnisse der Begehung vorliegen, werden wir Sie informieren.

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