Zollchow: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

am 23. März haben wir einen tollen Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erzielt. Das Gericht hat die Beschwerde der Investorin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam vom 19. Dezember 2019 zurückgewiesen. Damit bleibt es dabei: Der zweite Stall für 39.990 Legehennen im uckermärkischen Zollchow darf nicht gebaut werden.

Bei der Bürgerinitiative, unserem Rechtsanwalt und beim BUND Brandenburg war dies Grund zu großer Freude. Spontan äußerte sich die Bürgerinitiative: „Heute ist ein so schöner Tag! Nach so vielen Jahren gibt es ein Urteil, das nicht hätte besser sein können. Das ist das Ergebnis der langjährigen Arbeit des BUND und besonders von Axel Kruschat gegen Massentierhaltung und für eine gesunde und natürliche Umwelt. Es ist für uns alle schön, an einem Projekt mitwirken zu dürfen, das durch so viel Engagement, Beharrlichkeit und gegenseitigem Wohlwollen bereichert wird. Wir haben viel gelernt und sind gespannt darauf, in den kommenden Woche die Unken nach einem regenreichen Winter hören zu können.“

Da dies nur eine Entscheidung im Eilverfahren und noch nicht in der Hauptsache ist, setzen wir die Spendenaktion fort und rechnen auch weiterhin mit Ihrer Unterstützung.

 

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