Normenkontrollklage gegen Bebauungsplan für Schweinezuchtanlage eingelegt

Im Ortsteil Blumberg der Gemeinde Casekow (Uckermark) ist die Erweiterung einer Schweinezuchtanlage geplant. Bisher haben wir uns gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung dieses Vorhabens ausgesprochen.

Im Januar haben wir beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan für die Schweinezuchtanlage eingereicht, die wir im März begründet haben. Wenn es uns gelingt, den Bebauungsplan zu Fall zu bringen, kann auch die immissionnschutzrechtliche Genehmigung nicht erteilt werden. Wir halten den Beschluss der Gemeinde im Amt Gartz (Oder) über den Bebauungsplan aus guten Gründen für rechtsfehlerhaft. Insgesamt sollen in der Anlage zukünftig 14.166 Ferkel, 1.512 Jungsauen, 23.711 Sauen und vier Eber gehalten werden. Dem Amt Gartz sind als Verwaltung der Gemeinde Casekow einige Formfehler bei der Bekanntmachung und Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes und bei der Bekanntmachung der Satzung unterlaufen.

Daneben haben wir gerügt, dass die Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten werden. Es ist nicht möglich, die Tiere bei einem Brand zu evakuieren. (Der Brand in der Anlage Alt-Tellin in Mecklenburg-Vorpommern, bei dem in kürzester Zeit die ganze Anlage abbrannte und 50.000 Tiere verendeten, dürfte den Verbraucher*innen noch unliebsam im Gedächtnis sein.)

Die Lagerkapazitäten für Gülle und Gärreste sind nicht ausreichend. Die Gutachtenzu den Gerüchen sowie zur Ammoniakbelastung sind aus unserer Sicht fehlerhaft. Außerdem befürchten wir die Beeinträchtigung einer Trinkwasserschutzzone, des nach der Vogelschutzrichtlinie geschützten Gebietes „Randow-Welse-Bruch“ und des nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützten Gebietes „Blumberger Wald“.

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