Buckautal: Wir arbeiten an der Widerspruchsbegründung

Da die Genehmigung der Junghennenaufzuchtanlage in Buckautal verlängert wurde, haben wir Widerspruch eingelegt. Die ausgelaufene Genehmigung der Anlage für 100 000 Junghennen verstößt gegen eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen.

Die Akten des Genehmigungsverfahrens (3 Aktenordner) werden jetzt für uns kopiert. Auf der Grundlage der Verfahrensakten wird unser Rechtsanwalt unseren Widerspruch begründen.

Sie sehen, dass die endgültige Verhinderung der Anlage im Ortsteil Steinberg ein langwieriges Unterfangen ist. Den ersten Widerspruch gegen die Genehmigung vom 26. Juli 2017 hatten wir am 9. März 2018 begründet. Diese Widerspruchsbegründung werden wir jetzt ergänzen und vertiefen.

Das Gute an diesem jahrelangen Engagement ist aber, dass es uns seit nunmehr fünf Jahren gelungen ist, den Bau der Anlage zu verschieben. Wir sind zuversichtlich, dass die endgültige Verhinderung des Megastalls bevorsteht. Wir hoffen, Sie unterstützen uns weiterhin mit Ihrer Spende!

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