Schriftsatz liegt beim Oberverwaltungsgericht

Ende Februar 2022 haben wir uns im Beschwerdeverfahren für den zweiten Stall mit 39 900 Legehennen in Zollchow (Nordwestuckermark) geäußert. Die geplante Anlage besteht aus zwei Ställen für insgesamt knapp 80 000 Freilandhennen.

Die Bürgerinitiative hat zunächst gerügt, dass trotz des gerichtlich verfügten Baustopps ein Graben angelegt wurde, obwohl die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Stall suspendiert wurde. Durch die Investorin wird offensichtlich versucht vollendete Tatsachen zu schaffen. Wir haben vom Oberverwaltungsgericht gefordert, dass dieses Verhalten bei der Entscheidung im Eilverfahren berücksichtigt wird.

Die Investorin versucht mit ihrer Beschwerde doch noch die Genehmigung für ihren Stall zu erhalten. Wir haben mit unseren Argumenten dagegengehalten. Dabei geht es vor allem um die Beeinträchtigung besonders geschützter Biotope durch Stickstoffeinträge von der Anlage. Hier geht auch um die Berechnung der Stickstoffmengen, die die Lebensräume gerade noch vertragen. Sie werden als „Critical Loads“ bezeichnet. In ihrer Beschwerde war die Antragstellerin auf ein besonders geschütztes Biotop überhaupt nicht eingegangen.

Weiterhin haben wir argumentiert, dass die Legehennenfreilandhaltung die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützter Biotope „Eulenberge“ und „Charlottenhöhe“ schädigt. Hier kommt auch die Rotbauchunke vor. Wir haben noch einmal dargelegt, dass der Hühnerkot auf den Auslaufflächen Boden und Wasser kontaminiert.

Wir rechnen damit, dass uns das Oberverwaltungsgericht Recht gibt und somit nicht weiter gebaut werden darf.

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