Gesetzesinitiative will kommunale Planungshoheit für Tierställe stärken

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat kurz vor Weihnachten 2021 einen Gesetzesvorschlag vorgestellt, der die Mitwirkungsrechte der Städte und Gemeinden bei der Genehmigung von Massentierhaltungsanlagen stärken soll. Bisher konnten die Kommunen bei Vorhaben von Landwirtinnen und Landwirten kaum mitreden. Die Anlagen wurden häufig genehmigt, auch wenn die Kommune sich gegen die Errichtung der Anlage ausgesprochen hatte.  An der Pressekonferenz am 17. Dezember hat der Vorsitzende des BUND Brandenburg Carsten Preuß auch das Beispiel Saalow in der Gemeinde Am Mellensee angeführt. Er teilte der Presse mit, dass das Landesamt für Umwelt der Saalower Mast GmbH eine Erhöhung der Tierplatzkapazität um 1.071 Tierplätze auf nunmehr 5.280 Tierplätze genehmigt hat, ohne dass die Gemeinde ein Mitspracherecht hatte. Mit der vom BUND geforderten Gesetzesänderung hätte die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen müssen, wenn sie den Umbau befürwortet hätte. Sie hätte sich aber auch dagegen entscheiden können.  Die Presse hat ausführlich über den Vorschlag berichtet. Wir werden Sie darüber informieren, inwieweit die Vorschläge des BUND von der Politik aufgegriffen werden.

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