Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat kurz vor Weihnachten 2021 einen Gesetzesvorschlag vorgestellt, der die Sonderrechte für Massentierhaltungsanlagen beenden soll. Bisher konnten Landwirtinnen und Landwirte Ställe im Außenbereich als „privilegierte Vorhaben“ bauen. Mit der Gesetzesvorlage wären Stallanlagen mit mehr als 40. 000 Tierplätzen für Geflügel, 2.000 Mastschweinen oder 6.000 Ferkel dann nur noch zulässig, wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt. An der Pressekonferenz am 17. Dezember hat der Vorsitzende des BUND Brandenburg Carsten Preuß auch das Beispiel Zollchow angeführt: „In der Gemeinde Nordwestuckermark will beispielsweise ein Landwirtschaftsbetrieb in zwei Anlagen je 39 990 Hühner halten. Mit der Aufsplittung in zwei Anträge umgeht er die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Wenn das Landwirtschaftsprivileg, wie von uns vorgeschlagen, neu definiert und die Aufsplittung der Anlagen verhindert wird, könnte die Gemeinde selber entscheiden, ob sie mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes die baurechtlichen Voraussetzungen für die Anlage schaffen möchte.“ Die Presse hat ausführlich über den Vorschlag berichtet. Wir werden Sie darüber informieren, inwieweit die Vorschläge des BUND von der Politik aufgegriffen werden.
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