Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über den Änderungsantrag für die Schweinezuchtanlage in Saalow lässt weiter auf sich warten. Nach der mündlichen Verhandlung am im November 2019 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam die Genehmigung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Dagegen hatte aber die Saalower Mast GmbH Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt. Gegen die Änderungsgenehmigung vom Juni 2013 hatten wir Widerspruch eingelegt. Der Widerspruchwurde zunächst abgeschmettert, letztlich waren wir aber vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich. Wir hatten argumentiert, dass durch das Bauvorhaben geschützte Fledermaus- und Vogelarten gestört werden. Außerdem stößt die Anlage so viel Stickstoff aus, dass besonders geschützte Biotope in der Nähe beeinträchtigt werden. Hierbei handelt es sich um einen Sandtrockenrasen, ein Seggenried und eine Großseggenwiese. Weiterhin sind die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geschützten Gebiete „Horstfelder und Hechtsee“ sowie „Königsgraben und Schleuse Mellensee“ betroffen. Daher rechnen wir auch vor dem Oberverwaltungsgericht mit einem Erfolg. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auch weiterhin mit Spenden unterstützen würden, die wir zur Begleichung der Rechtsanwaltskosten verwenden werden.
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