Die Entscheidung über die Freiland-Legehennenanlage im uckermärkischen Groß Sperrenwalde lässt weiter auf sich warten. Unser Rechtsanwalt Tim Stähle hatte bereits 2018 eine rechtliche Bewertung der Ergebnisse eines Abschlussberichtes der Fachgebiete Ökologischer Land- und Pflanzenbau sowie Ökologische Agrarwissenschaften der Uni Kassel vorgenommen. Tim Stähle hat herausgearbeitet, dass die Ergebnisse des Abschlussberichtes zeigen, dass Freiland-Legehennenanlagen in dieser Größenordnung und Besatzdichte nicht genehmigt werden dürfen. Der Stickstoffeintrag aus dem Kot der Hennen führt zu schädlichen Bodenveränderungen und Gefahren für das Grundwasser. Wir befürchten eine nachhaltige Beeinträchtigung des Grundwassers – wenn sich das bestätigt, würde die Anlage gegen § 48 des Wasserhaushaltsgesetzes verstoßen. Insofern hoffen wir auf eine baldige Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg in unserem Sinne.
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