Noch keine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über Legehennenanlage Groß Sperrenwalde

Bisher konnten wir mit unseren Argumenten gegen die Errichtung der Legehennenanlage im uckermärkischen Groß Sperrenwalde punkten. Wir konnten das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht gewinnen. Dagegen ist der Investor vor das Oberwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gezogen. Wir sind zuversichtlich, dass wir auch dieses Verfahren gewinnen werden. Wir kritisieren, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, die ab einer Tierplatzzahl von 40 000 vorgeschrieben ist. In jedem Fall wird durch Legehennenfreilandhaltung Ammoniak freigesetzt. Der benachbarte Flattergras-Buchenwald ist ein stickstoffempfindliches Biotop, das bei Errichtung der Anlage leiden würden. Wir sehen die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten Gebiete „Charlottenhöhe“, „Eulenberge“ und „Stromgewässer“ in Gefahr. Für Ihre bisherige finanzielle Unterstützung unserer Rechtsmittel bedanken wir uns sehr herzlich. Um die Klagen erfolgreich abschließen zu können, müssen wir weiterhin Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Wir freuen uns, wenn Sie uns dabei weiterhin  finanziell unterstützen. 

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