Klageverfahren gegen Legehennenanlagen in Zollchow (Uckermark) gehen weiter

Im vergangenen Jahr haben wir in unserem Engagement gegen die Errichtung von zwei Legehennenanlagen in Zollchow, Gemeinde Nordwestuckermark nicht nachgelassen. Die Anlage Zollchow II ist jetzt im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Wir haben uns zuletzt im Dezember 2020 in diesem Verfahren geäußert. Wir halten die Anlage für 39 900 Legehennen für nicht vereinbar mit dem Biotopschutz. Da die Hühner im Freiland gehalten werden sollen, befürchten wir Stickstoffbelastungen des Bodens und des Grundwassers. Dabei stützen wir uns auf eine Studie von Wissenschaftlern der Universität Kassel. Über die Anlage Zollchow I entscheidet demnächst das Verwaltungsgericht Potsdam. Wir hatten darauf verwiesen, dass nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützte Gebiete beeinträchtigt werden. Die Bürgerinitiative hat auch im Jahr 2020 eine Erfassung der Amphibienvorkommen in der Umgebung dieser Anlage für 39 900 Legehennen durchgeführt. Außerdem hätte nach Überzeugung des BUND eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müssen. Um diese beiden Gerichtsverfahren weiter führen zu können, bitten wir erneut um Ihre Spende. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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