Groß Sperrenwalde: Entscheidung liegt beim Oberverwaltungsgericht

Mit Hilfe Ihrer Spendengelder haben wir das Eilverfahren gegen die Errichtung einer Legehennenanlage im uckermärkischen Groß Sperrenwalde gewonnen. Gegen diese Entscheidung hat der Investor Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, die er im Januar 2020 begründet hat. Natürlich halten wir mit unseren Argumenten dagegen. Wir müssen den Nachweis führen, dass die Freilandhaltung von 39 900 Hennen zu Stickstoffeinträgen in benachbarte, geschützte Biotope führen würde. Vor dem Verwaltungsgericht hatten wir mit unseren Ausführungen zur Beeinträchtigung der nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten Gebiete Erfolg. Wir werden alles versuchen, dass dies auch beim Oberverwaltungsgericht so bleibt. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auch weiterhin unterstützen würden. Dies wäre wichtig für das spätere Verfahren in der Hauptsache. 

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