Schweinezuchtanlage Saalow: Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht läuft

Nachdem das Verwaltungsgericht Potsdam Ende 2019 die Änderungsgenehmigung der Schweinezuchtanlage Saalow in der Gemeinde Am Mellensee (Teltow-Fläming) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hat, haben wir uns über dieses Ergebnis gefreut. Der Investor, die Saalower Mast GmbH hat aber gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berufung eingelegt. Damit geht das Verfahren in eine neue Runde. Das Berufungsverfahren wird beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geführt. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Stall nicht doch noch genehmigt wird. Der BUND befürchtet Beeinträchtigungen besonders geschützter Biotope und benachbarter, nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützter Gebiete. Die Bürgerinitiative hofft, dass es dabei bleibt, dass die Anlage nicht erweitert werden darf. Für Ihre finanzielle Unterstützung des Klageverfahrens seit 2015 bedanken wir uns von ganzem Herzen.

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