Eilverfahren gegen die Genehmigung Zollchow II war erfolgreich

Kurz vor Weihnachten erhielten wir die Nachricht, dass das Verwaltungsgericht Potsdam unserem Eilantrag stattgegeben hat und die aufschiebende Wirkung unseres Widerspruchs gegen die Genehmigung der Anlage für weitere 39 900 Legehennen wiederhergestellt hat. Entscheidend für das Gericht war die Beeinträchtigung der besonders geschützten Biotope in der Nähe des Vorhabenstandortes. Es handelt sich vor allem um drei Kleingewässer, aber auch um Laubgebüsche trockenwarmer Standorte. Die Stickstoffeinträge von der Anlage sind nicht mit dem gesetzlichen Biotopschutz vereinbar.  Das ist ein toller Erfolg, wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Ende 2019 hat der Landwirtschaftsbetrieb gegen diese Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt, so dass das Verfahren in die nächste Runde geht. Offen ist auch noch, wie das Verwaltungsgericht über unsere Klage in der Hauptsache entscheiden wird.  Daher bitten wir weiterhin um Ihre Spende.

 

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