Berufungsverfahren gegen Aufhebung der Genehmigung der Schweinezuchtanlage Haßleben noch offen

Obwohl das Verwaltungsgericht Potsdam die Genehmigung der Schweinezuchtanlage Haßleben (Uckermark) aufgehoben hat und gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel zugelassen hat, gibt der Investor nicht auf. Er hat die Zulassung der Berufung beantragt. Über unseren Rechtsanwalt haben wir Anfang des vergangenen Jahres dagegengehalten. Die Entscheidung darüber, ob das Klageverfahren gegen die Anlage mit 37 000 Schweine in die nächste Runde geht, steht noch aus. Daher brauchen wir weiterhin Ihre Unterstützung.

Für uns war die Nähe der ursprünglich geplanten Anlage zum Schutzgebiet „Kuhzer See-Klaushagen“ ein wichtiges Argument, um gegen die Anlage Widerspruch und Klage einzureichen. Um so mehr waren wir entsetzt, dass die Verordnung über das Naturschutzgebiet aus dem Jahr 2018 wichtige Teile des nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten Gebietes nicht erfasste.  Diesen Mangel haben wir gegenüber dem Umweltministerium gerügt. Alle diese Aktivitäten waren nur dank Ihrer Spenden möglich, für die wir uns herzlich bedanken.

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