Klage gegen Legehennenanlage Zollchow I eingelegt

Gegen die erste Genehmigung in Zollchow (Uckermark) hatten wir 2014 Widerspruch eingelegt. Am 7. Juni hat unser Rechtsanwalt erfahren, dass unser Widerspruch durch die Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Umwelt, zurückgewiesen wurde. Nachdem wir uns mit der Bürgerinitiative "Contra Industrie-Ei Uckerseen" beraten hatten, haben wir unseren Rechtsanwalt beauftragt, dagegen vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Klage einzureichen.

Dies ist erfolgt, aber wir brauchen jetzt viele stichhaltige Argumente, um die Klage zu begründen. Auch in diesem Jahr hat die Bürgerinitiative das Vorkommen der Rotbauchunke im Bereich der Anlage kartiert. Wertvolle Amphibienlebensräume würden durch die Legehennen-Freilandhaltung beeinträchtigt. Um das Klageverfahren erfolgreich zu Ende führen zu können, benötigen wir weiterhin finanzielle Unterstützung.

Gegen die zweite Genehmigung für weitere 39 900 Legehennen hatten wir Anfang 2018 Widerspruch eingelegt. Die Entscheidung steht noch aus. Allerdings konnten wir hier mit einem Eilverfahren vor den Verwaltungsgericht Potsdam einen Baustopp erwirken. Diesen Teilerfolg konnten wir nur durch Ihre regelmäßigen Spenden erzielen, um die wir auch weiterhin bitten. Für Ihre bisherige Unterstützung in unserem Engagement gegen die Legehennenhaltung in Zollchow bedanken wir uns sehr herzlich.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0