Verwaltungsgericht stoppt Rinderstall Klein Leuthen endgültig

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat mit Urteil vom 13. Juni 2019 eine 2013 vom Landkreis Dahme-Spreewald erteilte Baugenehmigung für eine Rindermastanlage im Landschaftsschutzgebiet Groß Leuthener See/Dollgensee aufgehoben (Az: VG3 K 807/14).

Es bestätigte damit zwei gerichtliche Eilentscheidungen aus den Jahren 2014 und 2015, mit denen für das Bauprojekt in Klein Leuthen (Gemeinde Märkische Heide) bereits ein Baustopp verhängt worden war. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Im Laufe der mündlichen Verhandlung am vergangenen Donnerstag ließ das Gericht aber erkennen, dass es der Argumentation des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland folge und das Bauvorhaben mit den Schutzzielen des 1968 eingerichteten Landschaftsschutzgebiets unvereinbar sei. Darüber hinaus seien Ersatzstandorte außerhalb des LSG nur unzureichend geprüft worden. Das Gericht hatte im im Verlauf der mündlichen Verhandlung betont, dass der Investor hätte beweisen müssen, dass die Errichtung der Stallanlage außerhalb des Schutzgebiets zu einer unzumutbaren Belastung für ihn führen würde. Diesen Nachweis habe er nicht erbracht.

Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg, erklärte: „Ich freue mich, dass die Zerstörung des Landschaftsschutzgebiets Groß Leuthener See/Dollgensee im Bereich Klein Leuthen abgewendet werden konnte. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat den besonderen Wert dieses mehr als 50 Jahre alten Schutzgebiets bestätigt. Es hat zugleich für Eingriffe auch in Landschaftsschutzgebiete aus DDR-Zeit hohe Hürden gesetzt und betont, dass die Gründe für die Erteilung einer Befreiung stets eng auszulegen sind. Insofern hat die Entscheidung über Klein Leuthen hinaus grundsätzliche Bedeutung.“

Der BUND Brandenburg wird in seinem Kampf für das Landschaftsschutzgebiet Groß Leuthener See / Dollgensee von der Bürgerinitiative „Klein Leuthen bewahren!“ unterstützt. Deren Sprecher, Peter Müller, sagte: „Wir sind glücklich, dass das Verwaltungsgericht Cottbus die wunderschöne Heimat vieler vor der Zerstörung durch die privatwirtschaftlichen Interessen einzelner geschützt hat. Die Entscheidung bestärkt unsere Arbeit, das Landschaftsschutzgebiet Groß Leuthener See/ Dollgensee und das Dorf Klein Leuthen in seiner anmutigen Form zu bewahren und sanft weiterzuentwickeln. Wir werden uns weiterhin darum bemühen, die widerstrebenden Interessen vor Ort auszugleichen und eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft zu unterstützen, die mit den Zielen des Umwelt- und Landschaftsschutzes vereinbar ist. Die Stärkung der Dorfgemeinschaft ist für uns von besonderer Bedeutung. In diesem Sinne reichen wir den Unterstützern des gescheiterten Stallprojekts die Hand.“

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde nicht zugelassen. Auskünfte erteilt der Prozessbevollmächtigte des BUND, Herr RA Thorsten Deppner, Tel.: 030/2800950.

Der BUND Brandenburg nimmt unter dem Kennwort „Rinderstall Klein Leuthen“ Spenden zur Unterstützung des Klageverfahrens entgegen.

 

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