Widerspruchsverfahren gegen Schweinezuchtanlage in Lübzow wird fortgesetzt


Mit Ihrer Spende konnten wir mit unserem Rechtsanwalt Ulrich Werner unsere rechtlichen Schritte gegen die Genehmigung der Anlage für 6240 Mastschweine und 2400 Ferkel in Lübzow (Prignitz) fortsetzen. Unsere Widerspruchsbegründung haben wir im März, Mai und August 2018 noch einmal ergänzt.

Wir verweisen darauf, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und der Antragsteller nicht genügend Ackerfläche besitzt, um als Landwirt zu gelten. Nun erwarten wir die Entscheidung des Landesamtes für Umwelt über unseren Widerspruch. Mit der Bürgerinitiative "Keine weitere Tierfabrik in der Lübzower Schweiz" haben wir entschieden, kein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung anzustrengen.

Falls wir die Spenden nicht in voller Höhe zur Verhinderung der Anlage in Lübzow benötigen, werden wir den Rest der Spenden für unsere Aktivitäten gegen andere Massentierhaltungsanlagen, beispielsweise im Verfahren über die Berufungszulassung vor dem Oberverwaltungsgericht zur Schweinezuchtanlage Haßleben verwenden.

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Kommentare: 1
  • #1

    Simone Michael (Donnerstag, 09 Mai 2019 12:43)

    Bitte unterstützen auch Sie die BI
    - Gegen die Wiederinbetriebnahme der Schweinemastanlage in Stolpen - mit Unterschriften in der Openpetion. Vielen Dank.