Investor legt Antrag auf Berufungszulassung ein


Im Jahr 2017 hat das Verwaltungsgericht Potsdam die Genehmigung für den Bau und Betrieb der Anlage für mehr als 36 000 Schweine im uckermärkischen Haßleben aufgehoben. Entscheidend waren Belange des Baurechts. Dies ist ein großer Erfolg der Bürgerinitiative "Kontra Industrieschwein Haßleben" und des BUND Brandenburg.

 

Damit die Auseinandersetzung um das "Gorleben der Massentierhaltung" noch nicht beendet. Obwohl das Verwaltungsgericht Potsdam keine Rechtsmittel zugelassen hat, hat der Investor eine Berufungszulassungsklage eingelegt. Damit will der Investor eine Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erzwingen.

 

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