BUND reicht vertiefte Widerspruchsbegründung ein


Im uckermärkischen Zollchow wurden durch das Landesamt für Umwelt die Genehmigungen erteilt, zwei Legehennenanlagen mit jeweils 39 900 Hennenplätzen zu errichten. Gegen die im Jahr 2012 erteilte Genhemigung für die erste Anlage hat der BUND Brandenburg 2014 Widerspruch eingelgt, die Entscheidung steht noch aus.

 

Am 14. Dezember 2018 haben wir mit einer vertieften Widerspruchsbegründung noch einmal nachgelegt. Aus unserer Sicht ist die Genehmigung für Zollchow I nicht korrekt, weil keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0