Freiland-Legehennenanlagen: Gesetzesverstöße riskieren Gesundheit der Menschen in Brandenburg

Bündnis Bürgerinitiativen gegen Legehennen-Massentierhaltung legt Rechtsgutachten vor.


Potsdam, 10.01.2019 – In Brandenburg verstößt das Landesumweltamt bei der Genehmigung von Freiland-Legehennenanlagen gegen geltendes Recht. Zu diesem Schluss kommt der Berliner Verwaltungsrechtler Tim Stähle, der im Auftrag des BUND Brandenburg Forschungsergebnisse des Fachgebietes Ökologischer Land- und Pflanzenbau und des Fachbereiches Ökologische Agrarwissenschaften der Universität Kassel rechtlich bewertet hatte. „Die behördliche Genehmigung von Freiland-Legehennenanlagen mit knapp unter 40.000 Tieren verstößt gegen die Betreiberpflichten des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Anlagen dieser Größenordnung werden in Brandenburg häufig genehmigt. Der Hennen-Kot führt auf den viel zu kleinen Auslaufarealen zu überhöhtem Stickstoffeintrag und dadurch zu schädlichen Bodenveränderungen und Gefahren für das Grundwasser“, so Stähle. Zugleich verstießen Betreiber gegen ihre Verpflichtung, den als Abfall einzustufenden Kot der Hennen ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen.

Das Landesumweltamt sei angesichts dieser Bewertung aufgefordert, seine Genehmigungspraxis zügig und konsequent umzustellen, so Axel Wunsch vom Verein Contra Eierfabrik Oranienburg für das „Bündnis Bürgerinitiativen gegen Legehennen-Massentierhaltung in Brandenburg“. Freilandhaltung sei die einzig akzeptable Form der Hühnerhaltung. Sie müsse für den Schutz der Umwelt aber dringend verbessert werden. Keinesfalls könne die Lösung darin bestehen, dass Freilandhaltung abgeschafft werde. Stattdessen müssten die Auslaufflächen für Legehennen erheblich vergrößert werden, weil die derzeit üblichen vier Quadratmeter je Huhn für einen umweltverträglichen Abbau des Hühnerkotes deutlich zu klein seien. Darüber hinaus müssten Ställe, Auslaufflächen und Herdenmanagement so gestaltet werden, dass der Auslauf von allen Hühnern vollständig und gleichmäßig genutzt werde. Die für den Nährstoffabbau zwingend notwendige Pflanzendecke sei nur durch Wechselausläufe gewährleistet. Wunsch forderte das Landesumweltamt auf, die umweltrechtlich relevanten Erkenntnisse aus dem Kasseler Abschlussbericht bei allen laufenden und zukünftigen Genehmigungsverfahren für Freiland-Legehennenanlagen konsequent und ausnahmslos zu berücksichtigen. Bestandsanlagen müssten umgehend den gleichen Regeln unterworfen werden, da von ihnen eine fortlaufende Gefahr für Boden und Grundwasser ausgehe. Zur Gefahrenabschätzung und zum Schutz der Bevölkerung seien bei Bestandsanlagen Bodenuntersuchungen tiefer als 0,9 Meter im stallnahen Bereich durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.

Das Gutachten von Herr Rechtsanwalt TIm Stähle finden Sie hier.

 

Das Gutachten der Universität Kassel finden Sie hier.

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