Legehennenanlage Jakobshagen (39.900 Hennen): Wann ist ein landwirtschaftlicher Betrieb ein landwirtschaftlicher Betrieb?

Wann ist Landwirtschaft eigentlich Landwirtschaft? Mit dieser Kardinalfrage hatte sich Anfang des Jahres erneut die Templiner Lokalpolitik befassen müssen. Hintergrund ist die Entscheidung der Stadtverordneten in Templin aus dem Jahr 2016, der geplanten Legehennenanlage in Jakobshagen mit 39.900 Tierplätzen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Neben der Erklärung, dass dem Bauvorhaben keine kommunale Interessen entgegenstehen, gingen die Stadtverordneten offenbar auch davon aus, dass es sich bei dem Betrieb auf jeden Fall um einen landwirtschaftlichen Betrieb handeln müsse. Doch wie das beharrliche Nachfragen der Bürgerinitiative “Eselshütt” nach den Gründen für diese Entscheidung ergab, hatte das Bauamt der Stadt Templin gar nicht das Personal, die Angaben zu prüfen. Das Amt hatte einfach im Sinne der Antragsteller entschieden.

 

Hintergrund: Normalerweise darf im Außenbereich einer Gemeinde nicht ohne Aufstellung eines Bebauungsplans gebaut werden.

 

Im Außenbereich einer Gemeinde darf nicht gebaut werden. Für landwirtschaftliche Betriebe gilt aber eine Ausnahme. Seit 2013 macht der Gesetzgeber aber einen entscheidenden Unterschied zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und gewerblichen (industriellen) Tierhaltungsanlagen. Nur wenn ein Betrieb mindestens die Hälfte des für die Tierhaltung benötigten Futters auch auf eigenem oder gepachtetem Land anbauen kann, gilt er als landwirtschaftlicher Betrieb und erhält das Privileg, bauen zu dürfen. Gewerbliche Tierhaltungsanlagen, welche dieses Kriterium nicht erfüllen, benötigen ab 15.000 Legehennen einen Bebauungsplan.

 

Nachrechnen lohnt sich: Das Bauamt in Templin hatte offensichtlich pauschal dem Bauvorhaben die Eigenschaft als Landwirtschaft als landwirtschaftlicher Betrieb zugesprochen und dieses mangels Personal gar nicht erst geprüft.

 

Der BUND Brandenburg und die Bürgerinitiative “Eselshütt” geben sich mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Obwohl das Verfahren formell keine Einwendung von Bürgerinnen und Bürgern vorsieht, haben Umweltverband und Tierschutzaktive bereits zum zweiten mal von ihrem Rechtsbeistand Tim Stähle eine umfangreiche Stellungnahme ausarbeiten lassen. Darin wird deutlich, dass die Warther Heide Freilandei GmbH & Co KG als Betreiberfirma überhaupt nicht über eigene landwirtschaftliche Flächen verfügt. Auch die Pacht von geeigneten Flächen zur Futtermittelerzeugung existiert lediglich als Zielerklärung. Eine genaue Berechnung des Futtermittelbedarfs und ein zu erwartender Ertrag auf Flächen mit entsprechenden langfristigen Nutzungsverträgen fehlt komplett. Dies ist aber für die Errichtung des Vorhabens von entscheidender Bedeutung. Damit ergibt sich auch ein guter Ansatzpunkt für eine spätere Klage bei erfolgter Genehmigung.

Die Bürgerinitiative Eselshütt ist ein loser Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern im Raum Jakobshagen/Uckermark, die in freiwilliger Mitarbeit und ohne Mitgliedschaft in einem Verein gegen die Errichtung einer Legehennenanlage in Nachbarschaft des Ortsteils Eselshütt (Stadt Templin) arbeiten.

 

Ansprechpartnerin der BI Eselshütt ist:


Maria Stumpf
Lindenstr. 29-30
17268 Boitzenburger Land
Telefon 039885 231674


Mail: info@bi-eselshuett.de

Web: www.bi-eselshuett.de

 

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Bauvorhaben riesiger Nutztierhaltungsanlagen sind fast immer juristisch angreifbar. Dieses erfordert aber immer auch die Hinzuziehung eines erfahrenen Rechtsanwalts. Für Einwendungen, Widersprüche und Klagen entstehen leider schnell Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro. Auch die Schriftsätze der Gegenseite müssen geprüft und eventuell Gegengutachten erstellt werden. All dieses ist ohne die dauerhafte Unterstützung von einer Vielzahl an Spenderinnen und Spendern nicht möglich. Deshalb möchte sich der BUND Brandenburg auf diese Weise bei allen bedanken, die den Widerstand gegen die Legehennenanlage in Jakobshagen möglich machen.


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