PM- Verhaltene Bilanz zum Volksentscheid-Termin gegen Massentierhaltung

Pressemitteilung – Aktionsbündnis Agrarwende/ Potsdam, den 15.7.2016

 

Verhaltene Bilanz zum Volksentscheid-Termin gegen Massentierhaltung: Aktionsbündnis fordert mehr Tempo bei Umsetzung des Kompromisses

 

Anlässlich des ursprünglich angesetzten Volksentscheid-Termins am 17. Juli zieht das Aktionsbündnis Agrarwende Bilanz zur Umsetzung des mit der Regierungskoalition ausgehandelten Kompromisses zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung. Am 19. April hatte der Brandenburger Landtag mit übergroßer Mehrheit den Kompromiss verabschiedet, zum Volksentscheid kam es dadurch nicht mehr. Zentrale Elemente waren ein hauptamtlicher Tierschutzbeauftragter, ein Landestierschutzplan und Filtererlass, auf das Tierschutz-Verbandsklagerecht wurde verzichtet.

 

„Wir wünschen uns deutlich mehr Tempo bei der Umsetzung der beschlossenen Bestandteile des Kompromisses. Die Regierungskoalition muss auf eine schnellere Spur wechseln und vom langsamen Standstreifen herunter. Zwar sind einige Punkte schon angeschoben worden, zeitlich und inhaltlich sind wir damit aber noch nicht zufrieden. Die Koalitionspolitiker müssen nun auch liefern, was Sie am 19. April beschlossen und gegenüber knapp 104.000 Unterstützern des Volksbegehren zugesagt haben“, sagt Michael Wimmer Sprecher des Aktionsbündnis und Geschäftsführer der Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg.

„Die Landespolitik hat aus unserer Sicht nur ‚Bewährung‘ bis Ende 2017, wird der Kompromiss nicht ordentlich umgesetzt, ein kompetenzloser Tierschutzbeauftragte eingesetzt oder erzielt der verabredete Tierschutzplan keine greifbaren Resultate für das Kupierverbot bis 2019 (Abschneiden von Schwänzen und Schnäbeln), tierschutzgerechtere Haltung und reduziertem Antibiotikaeinsatz setzen wir die Kampagne Ende 2017 für die Einführung einer Tierschutz-Verbandsklagerecht wieder fort. Immerhin wurden zum Antibiotikaeinsatz in der Tiermast vom neuen Minister Ludwig nun erste Zahlen veröffentlicht, das begrüßen wir ausdrücklich. Beim versprochenen Filtererlass für Schweinemastanlagen ab 10.000 Tieren sehen wir bisher dagegen noch gar keine Entwicklung“, so Axel Kruschat Co-Sprecher des Aktionsbündnis Agrarwende und Geschäftsführer des BUND Brandenburg.

 

Was ist bislang passiert und war vereinbart?

Der hauptamtliche Tierschutzbeauftragte soll nun zum 1. Januar 2017 kommen. Aus Sicht des Aktionsbündnis hätte das, trotz haushälterischer Klärung, früher passieren können. Wichtig ist, dass der unabhängige Beauftragte eigenes Fachpersonal und Budget, in der durch den Kompromiss zugesicherten Geschäftsstelle, bekommt. In einem vorgelegten Arbeitspapier (im Verbraucherausschuss) wurde bislang allerdings nur von 1 Sachbearbeiter-Stelle gesprochen, auch die eigenständige Öffentlichkeitsarbeit war darin noch fraglich. Das geht so nicht. Stellen- und Aufgabenbeschreibung wurden bereits mit dem Kompromiss festgelegt. Die Stellen müssen auch unbedingt zusätzlich zum bisherigen Stellenpool kommen und dürfen keine Kürzungen in anderen Bereich zur Folge haben. Außerdem braucht der Tierschutzbeauftragte eine ordentliche Rechtsgrundlage, z.B. per Verordnung.

 

Für den Tierschutzplan ist, laut Aussage im Landwirtschaftsausschuss, bislang nur die interministerielle Ansiedlung bei Minister Vogelsänger geklärt. Dem Aktionsbündnis fehlen eindeutige Signale wohin die Reise geht und wann der gesamte Prozess beginnt. Bis Ende 2017 müssen alle Teilnehmer des einzuberufenen „Runden Tisches Tierschutzplan“ bessere Haltungsbedingungen, die Umsetzung des Kupierverbots (kein Abschneiden mehr von Schwänzen und Schnäbeln) bis 2019 und eine Reduzierung von Antibioitka in der Tiermast beraten und Lösungen finden. Bislang ist aber noch nicht einmal jemand eingeladen worden. Der zuständige Minister Vogelsänger muss den gesamten Prozess transparenter gestalten.

 

Vereinbart war eine Veränderung in der Förderpolitik mit der Abschaffung der Basisförderung, die Reduzierung der Förderhöchstsumme um 200.000 EUR und 2 Großvieheinheiten pro Hektar (GV/ha) als Koppelung der Förderung an landwirtschaftliche Fläche. Die Umsetzung ist für das Förderjahr 2017 vorgesehen und zum Teil in einer überarbeiteten Richtlinie bereits enthalten.

 

Ausstehend ist auch noch ein Prüfbericht über die bessere kommunale Beteiligung, Bürgerbeteiligung und -information bei der Genehmigung von Tierhaltungsanlagen bis Ende 2016.

 

Link zum Kompromiss-Beschluss des Landtages zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_3800/3855.pdf

 

Link zu Veranstaltung „Ein Tierschutzbeauftragter für Brandenburg – Was bedeutet das? 23.6 (Aktionsbündnis Agrarwende) mit Videodokumentation

 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kündiger

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Aktionsbündnis Agrarwende

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