Veranstaltung am 23. Juni: Ein Tierschutzbeauftragter für Brandenburg – was bedeutet das?

Das Volksbegehren gegen Massentierhaltung war mit überwältigenden 103.545 Unterschriften für Brandenburger Verhältnisse geradezu ein historischer Erfolg! Am 19. April wurde der mühsam mit der Landesregierung ausgehandelte Kompromiss verabschiedet und damit der Umsetzungsauftrag an die Landesregierung erteilt. Die Einsetzung eines Tierschutzbeauftragten ist Teil des Verhandlungskompromisses zum Volksbegehren zwischen der rot-roten Regierungskoalition und dem Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg.

 

Was: Poduimsveranstaötung – Ein Tierschutzbeauftragter für Brandenburg – was bedeutet das?

Wann: Donnerstag den 23. Juni 2016 – 18:0 – 20:00 Uhr

Wo: Haus der Natur Potsdam – Lindenallee 34 – 14467 Potsdam

 

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Doch was bedeutet das Amt des Tierschutzbeauftragten im Hinblick auf eine gesellschaftlich akzeptierte Landwirtschaft und Tierhaltung? Werden nun die Weichen gegen Massentierhaltung gestellt und was kann der Tierschutzbeauftragte dazu aktiv beitragen? Wie muss dieses Amt in seinen Aufgaben und Kompetenzen ausgestaltet sein? Welche finanziellen Mittel sind notwendig? Inwieweit kann ein Tierschutzbeauftragter gegen Tierschutzprobleme vorgehen? Welche Tierschutzprobleme gibt es überhaupt und wie können diese gelöst werden? Wie kann er für eine Versachlichung sorgen und den Dialog zwischen Bürgerschaft und Berufsstand befördern? Was bedeutet das Amt für die weitere Entwicklung des Tierschutzes in der Landwirtschaft und für den zukünftigen Landestierschutzplan Brandenburg?

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