PM – Hassleben kommt vor Gericht

Presseaktion am Dienstag den 7. Juni um 10:00 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Potsdam

 

Heute reicht ein breites Bündnis aus Deutschem Tierschutzbund, NABU, BUND für Umwelt und Naturschutz Brandenburg, der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und der Bürgerinitiative Kontra Industrieschwein Klage gegen die geplante Schweinemastanlage in Haßleben ein. Das dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt unterstellte LfU (Landesamt für Umwelt) hatte trotz des massiven Votums von 104.000 Unterzeichner*innen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung den Widerspruch gegen die riesige Anlage zurückgewiesen.

 

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, sagt auch im Namen des Landesverbandes Brandenburg, er sei froh, in diesem exemplarischen Fall die tierquälerischen Haltungsbedingungen in der Intensivtierhaltung anprangern zu können. „Die Chancen auf einen Erfolg der Klage stehen nicht schlecht,“ meint Peter Kremer, der Anwalt des Klagebündnisses, weil die Genehmigung trotz Reduzierung der Tierplatzzahl von ursprünglich 84 000 auf nun 37 000 viele Fehler enthalte, die vor Gericht vermutlich keinen

Bestand hätten. Eine gewichtige Rolle spielt auch der Brandschutz – siehe BER.

 

Dem NABU und dem BUND geht es vor allem um die fatalen Auswirkungen auf Umwelt- und Naturschutzgebiete durch Nitrat und Stickstoff aus der Anlage und die anfallenden Güllemenge. Thomas Volpers vom BUND: „Direkt nebenan gibt es ein sehr seltenes hoch geschütztes Moor. Das ginge wegen der immensen Belastung durch die Anlage unweigerlich verloren. Die Anlage in Haßleben produziert soviel Gülle wie eine Stadt, mitten in Schutzgebieten ist das eine Katastrophe.“

 

Mit der Genehmigung hat die Landesregierung ein drastisches Ansteigen der Umgebungsbelastung mit Stickstoff in Kauf genommen – und das, obwohl ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen zu hoher Stickstoffbelastungen vor allem aus der Tierhaltung anhängig ist. Sybilla Keitel von der BI Kontra Industrieschwein Haßleben: „Es mutet schon seltsam an, mit welcher Unbeirrbarkeit sich Landesregierung und LfU seit nunmehr 12 Jahren darin befleißigen, dem Investor den Weg zu bahnen, notfalls eben durch  Ausnahmegenehmigungen von Gesetzen. Das geht so weit, auch eine durch Schweinegülle verseuchte Uckermark als Tourismusziel anzupreisen. Ich bin froh, dass die Sache jetzt vor Gericht kommt. Dass wir dabei die Unterstützung von Verbänden auch durch mehrere Instanzen haben, erleichtert uns sehr.”

 

Auch das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg unterstützt die Klage gegen die Schweinemastanlage in Haßleben. Um Bürgerinitiativen künftig in ihrem Kampf gegen Stallbauvorhaben vor Ort besser unterstützen zu können, haben die Initiator*innen des

Volksbegehrens gegen Massentierhaltung in Brandenburg die Initiative “Stoppt den Megastall!” ins Leben gerufen. Mit gezielten Spendenaktionen wollen sie über eine gemeinsame Plattform eine große Öffentlichkeit gegen Massentierhaltung gewinnen und das

finanzielle Risiko eines Klageverfahrens auf viele Schultern verteilen. Die Klage gegen die Schweinemastanlage in Haßleben ist das Pilotprojekt dieser Aktion.

 

Hintergrund:

Das dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt unterstellte LfU (Landesamt für Umwelt) hatte trotz des massiven Votums von 104.000 Unterzeichner*innen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung den Widerspruch gegen die riesige Anlage mit 37.000 Schweinen in der Uckermark zurückgewiesen. Umwelt- und Tierschutzverbände werten dieses als Signal, dass die Landesregierung unbeirrt an einer Landwirtschaftspolitik festhält, die auf agrarindustrielle Strukturen und Massentierhaltung setzt. Einem Bündnis aus

Bürgerinitiativen, Umwelt- und Tierschutzverbänden ist es zwar bisher gelungen, den Bau der Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) mit 37.000 Tieren zu verzögern. Nach der Zurückweisung des letzten Widerspruchs wollen die Initiativen jetzt aber den Fall Haßleben vor ein unabhängiges Gericht bringen und gegen die Zurückweisung des Widerspruchs durch das Landesumweltamt klagen. Das Verfahren hat aufschiebende Wirkung, so dass weiterhin nicht mit dem Bau bzw. Umbau begonnen werden darf und keine

Schweine nach Haßleben kommen.

 

Kontakt:

Sybilla Keitel, BI Kontraindustrieschwein: 0177 1834077

Gert Müller, BI Kontraindustrieschwein, Tel 0177/ 3 20 40 70

Thomas Volpers (BUND): 039885 3287

RA Peter Kremer: 030 – 288 76 783

Marius Tünte (DTSchB), Presseabteilung, 0228/60496-24

Rieke Petter (Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt), Tel. (0)30 400 54 68 15

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