PM-Einstieg in Agrarwende mit Verhandlungsergebnis – jetzt kommt es auf die Umsetzung an!

Pressemitteilung Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg – Volksbegehren gegen Massentierhaltung

Potsdam, den 19.4.2016

 

Einstieg in Agrarwende mit Verhandlungsergebnis – jetzt kommt es auf die Umsetzung an!

Den heute vom Brandenburger Landtag zu fassenden Beschluss zum Verhandlungsergebnis des Volksbegehren gegen Massentierhaltung sieht das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg als Einstieg in eine nachhaltige Landwirtschaft und mehr Tierschutz.

 

Eckpunkte des Kompromisses sind ein Landestierschutzplan bis 2017 mit einem Kupierverbot bis 2019 und größerer Transparenz beim Thema Antibiotika, die Schaffung eines Landestierschutzbeauftragten, ein Erlass zum Einbau von Filteranlagen in Mastschweineanlagen und die Ausrichtung der Stallbauförderung hin zu mehr Tierwohl in Verbindung mit Flächenbindung und Reduzierung der Fördersumme. Damit wurden 3 von 4 zentralen Forderungen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung nachgekommen. Allein das Verbandsklagerecht konnte in keiner Weise umgesetzt werden, das Aktionsbündnis wird sich aber weiterhin für dieses wichtige Instrument beim Thema Tierschutz einsetzen.

 

„Wir gehen den nicht einfachen, aber langfristig erfolgversprechendsten Weg hin zu mehr Tierwohl und Bäuerlichkeit. Mit dem Landestierschutzplan wollen wir zusammen mit dem Berufsstand, Wissenschaft, Wirtschaft und anderen Verbänden weitere Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung ausarbeiten. Konkrete Erfahrungen aus anderen Bundesländern (Tierschutzplan Niedersachsen, Runder Tisch Tierwohl Hessen, etc.) müssen diskutiert und auf unsere Brandenburger Verhältnisse übertragen werden, wir können praktische Schritte durch wissenschaftliche Begleitung und landwirtschaftliche Pilotbetriebe oder freiwillige Vereinbarungen gehen und damit mehr Tierschutz in Brandenburg umsetzen.

 

Die Überraschtheit und Empörung des Landesbauernverbands über angebliche Hinterzimmergespräche können wir überhaupt nicht nachvollziehen. Nach Volksabstimmungsgesetz (§26 Abs. 2) ist eine Vereinbarung zwischen Initiatoren und Regierungsmehrheit, um dem Grundanliegen des Volksbegehrens nachzukommen, nicht nur eine legitime Möglichkeit sondern darüber hinaus auch verantwortliches Handeln. Nach Darstellung der Koalitionsseite waren die Gespräche zudem auch mit dem Agrarministerium und der Landesbauernverband stets rückgekoppelt“, so Michael Wimmer Sprecher des Aktionsbündnis Agrarwende Berlin Brandenburg und Geschäftsführer der Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg.

 

„Das Verhandlungsergebnis ist der Einstieg in einen langfristigen Kurswechsel in der Agrarpolitik, wir werden die Landesregierung bei der Umsetzung des Kompromisses zum Volksbegehren kritisch und konstruktiv begleiten. Für den auch in unseren Reihen umstrittenen Kompromiss hat die Koalition einen Vertrauensvorschuss erhalten, dem Sie jetzt gerecht werden muss. Dass bedeutet, dass wir nicht nur zügig in den Prozess zum Landestierschutzplan einsteigen, sondern auch die Stelle des Tierschutzbeauftragten bald von der Landesregierung ausgeschrieben und ein Filtererlass erarbeitet werden muss, sagt Axel Kruschat Geschäftsführer des BUND Brandenburg und zweiter Sprecher des Aktionsbündnis.

In der Woche vom 18.7 (1 Tag nach dem ursprünglichen Datum für einen Volksentscheid) lädt das Aktionsbündnis schon jetzt zu einer Pressekonferenz ein, um auszuwerten wie das Verhandlungsergebnis von Seiten der Landesregierung und ggf. begleitet vom Landtag (Ausschüsse) bislang Punkt für Punkt umgesetzt wurde.

Nach der Sommerpause plant das Aktionsbündnis zudem eine Fachkonferenz zum Thema Tierschutz, um den dann hoffentlich schon gestarteten Prozess zum Landestierschutzplan konstruktiv zu begleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kündiger

 

Volksbegehren gegen Massentierhaltung

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