PM – Tierschutzbeauftragter finanziell schon jetzt möglich

Pressemittelung – Volksbegehren gegen Massentierhaltung – Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg

Potsdam, 11.3.2016

 

Tierschutzbeauftragter finanziell schon jetzt möglich

 

Anlässlich der Debatte um die Forderung des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung, erklärte Verbraucherschutzminister Markov erneut im Parlament seine Absicht einen Tierschutzbeauftragten auf Landesebene zu schaffen.

 

Dazu erklärt Jens-Martin Rode, Kampagnenleiter des Volksbegehrens:

„Die abermalige Ankündigung zur Schaffung eines Tierschutzbeauftragten begrüßen wir, allerdings muss dieses Amt für die tatsächliche Wahrnehmung seiner Funktion auch entsprechend ausgestattet werden, dazu muss sich der Minister nun auch konkret äußern. Ein Landestierschutzbeauftragter sollte hauptamtlich mit einem eigenen Etat und Personal (1 Referent und 1 Mitarbeiter), sowie fachlich unabhängig, ohne Weisungsgebundenheit eingerichtet sein – das zeigt auch ein Blick auf die Beauftragten in Baden-Württemberg und Hessen.

Die Schaffung wäre außerdem bereits jetzt durch Einstellung der Mittel in den Nachtragshaushalt für 2016 möglich gewesen. Diese Chance hat der Minister verstreichen lassen, ein entsprechender Antrag lag im Parlament vor. Ausreichend Mittel scheinen im Etat des Verbraucherschutzministerium vorhanden zu sein, so ist der Etatposten Nr. 68161 (Haushaltsplan des Verbraucherschutzministeriums), der u.a. die Tiergesundheit mit 990.000 EUR abdecken soll, im Jahr 2014 nur mit knapp 200.00 EUR abgerufen worden. Der Prüfauftrag an die Landesregierung zum Tierschutzbeauftragten, aus dem ablehnenden Beschluss des Landtags zur Volksinitiative vom März 2015 (Drs.-Nr. 6/853-B), ist aber anscheinend nie ernst genommen oder umgesetzt worden, sondern erst mit der intensiven öffentlichen Diskussion des erfolgreichen Volksbegehrens herrscht wieder reges Interesse beim Minister.“

 

Landestierschutzbeauftragte gibt es bereits in 5 Bundesländern. In den nutztierstarken Flächenländern Baden-Württemberg (seit 2012), Hessen (seit 1992) und Sachsen-Anhalt (seit Februar 2016) gibt es bereits hauptamtliche Beauftragte, in den entsprechend weniger Tierhaltung vorkommenden Kleinstaaten Berlin und Saarland bislang nur ehrenamtlich aktive Tierschutzbeauftragte. Die hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten verfügen über 20.000 – 50.000 EUR Etat und zwischen 2-5 Referenten und Mitarbeiter. Angesiedelt ist der Beauftragte in der Regel als Stabsstelle direkt, aber fachlich unabhängig beim Minister oder Staatssekretär. In diesen Bundesländern wurden bislang gute Erfahrung in der Zusammenarbeit des Tierschutzbeauftragten mit der Verwaltung und den Veterinärbehörden gemacht. Im Gegensatz zum bereits existierenden Landestierschutzbeirat könnte sich ein Tierschutzbeauftragte öffentlich äußern und eigene Initiativen ergreifen. Der Beirat berät nur über legislative Vorstöße und tagt nicht-öffentlich, er kann keine anderen Aufgaben, Anliegen der Bürger wahrnehmen oder unabhängig auf Misstände reagieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kündiger

 

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