PM – Mit Scheindebatten zum Volksentscheid?

Pressemitteilung Volksbegehren gegen Massentierhaltung – Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg

Potsdam, den 18.2.2016

Mit Scheindebatten zum Volksentscheid?

 

Auf die Empfehlung des Landesbauernverbands Brandenburg an die Abgeordneten des Landtags Brandenburg die Forderungen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung abzulehnen und für einen Volksentscheid einen Gegenentwurf zur Abstimmung zu stellen, sagt MICHAEL WIMMER, Sprecher des Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg:

„Der Bauernverband lehnt die Forderungen des Volksbegehrens ab, allerdings hat er sich mit den detaillierten Ausarbeitung der Forderungen anscheinend garnicht auseinander gesetzt. Es werden lieber unbelegte Diffamierungsvorwürfe aufgestellt. Mit der Forderung eines Tierschutzbeauftragten wurde sich inhaltlich anscheinend garnicht beschäftigt. Wir bedauern, dass sich der Verband nach wie vor so schwer tut auf der Sachebene mit uns zu diskutieren. Für ein Umsteuern in der Landwirtschaft brauchen wir alle Expertise und uns ist bewusst, dass dieser Prozess wahrscheinlich bis zu 10 Jahren dauern wird. Unser Aktionsbündnis mit über 50 angehörigen landwirtschaftlichen sowie natur- und umweltschutz Organisationen und Bürgerinitiativen schwebt dabei keine Ponyhof-Idylle vor.“

 

Jens-Martin Rode, Kampagnenleiter des Volksbegehrens erklärt: „Für den Volksentscheid sehen wir uns gut aufgestellt und sind angesichts der kurzen Vorbereitungszeit bereits voll in die Planung eingestiegen, da wir uns mit allen möglichen Szenarien beschäftigen müssen. Der Bauernverband lehnt zwar unsere Forderungen ab, ist aber bislang nicht fähig eigene Vorstellungen für den geforderten Gegenentwurf einzubringen.“

Wo sich an gesetzliche Vorgaben gehalten wird, sind keine Klagen von Natur- und Tierschutzverbänden zu erwarten. „Eine Verbandsklage ist kein Selbstzweck und nur allerletztes Mittel, um die Einhaltung von Natur- und Umweltrecht durchzusetzen“, so Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. „Auch Investoren brauchen diese Rechtssicherheit für ihre Vorhaben.“ Viele geplante Baumaßnahmen führen zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Naturschutzverbände analysieren, ob diese Eingriffe richtig bewertet und umfassend kompensiert werden. Ob ein Klageverfahren durchgefochten wird oder aber es zu einem Mediations- oder Vergleichsverfahren kommt, wird vom Einzelfall abhängig gemacht. Kompromisse dienen in der Regel direkten Kompensationsmaßnahmen. Die vom Landesbauernverband aufgeworfenen Missbrauchsvorwürfe sind völlig unsachgemäße Unterstellungen, aber keine faktenbasierte Auseinandersetzung. „Das Klagerecht speziell für Tierschutzverbände gibt es bereits in 7 anderen Bundesländern, Gesetze zum Tierschutz müssen im Genehmigungsvefahren beachtet und gemäßg rechtsstaatlicher Praxis auch einklagbar sein. Das wird nicht den Untergang des Abendlands sein. Wenn man z.B. beim Hausbau die Regeln nicht einhält, darf man auch nicht bauen, das ist Normalität“, so Ellen Schütze vom Landestierschutzverband.

Link zu den Ausarbeitungen der Forderungen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung:

http://www.agrarwen.de/volksbegehren/hintergrundmaterial/

 

Volksbegehren gegen Massentierhaltung

℅ BUND Brandenburg

Friedrich Ebert Str. 114a

14467 Potsdam

Tel. 033123700142

E-Mail: bund.brandenburg@bund.net

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