PM – Forderungen nicht missverstehen

PM – Volksbegehren gegen Massentierhaltung – Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg

Potsdam, den 17.2.2016

FORDERUNGEN NICHT MISSVERSTEHEN

 

Anlässlich der breiten Debatte der Forderungen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung und der angekündigten Pressekonferenz des Landesbauernverbands zum Volksbegehren am 18.2, erklärt MICHAEL WIMMER, Sprecher des Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg:

„Wir verstehen den Bauernverband nicht, nicht nur, dass er es einfach nicht verstehen mag, dass wir uns nicht gegen die Landwirte richten und sie schon gar nicht diskreditieren wollen. Vielmehr wollen wir die Spielregeln des derzeitigen Produktions- und  Marktumfeldes an die aktuellen Bedürfnisse der Gesellschaft und den Erkenntnissen und Empfehlungen der Wissenschaft anpassen. Nicht mehr und nicht weniger. Auch wundern wir uns über die Formulierung des Einladungstextes, dass der Bauernverband, sich „ausführlich mit den Forderungen beschäftigt“ hat, aber seit dem Ende des gewonnenen Volksbegehrens kein offizielles Gespräch mit den Initiatoren des Volksbegehrens stattgefunden hat. Wir laden den Bauernverband daher herzlich ein, der vielfach artikulierten Gesprächsbereitschaft Taten folgen zu lassen und das Gespräch mit uns zu suchen.“

 

Das Volksbegehren fordert zukünftig nur noch artgerechte Tierhaltung finanziell durch das Land zu fördern. Dazu soll, wie bereits durch den Landwirtschaftsminister angekündigt, die Basisförderung abgeschafft und nur noch Premiumförderung gewährt werden. Darüber hinaus sollen besondere Spezifizierung den Förderkatalog ergänzen und ähnlich wie z.B. schon in Niedersachsen artgerechte Haltung finanziell unterstützt werden. Eine Tierzahl-Obergrenze, mit sinkenden Fördersätzen bei höherer Anzahl, soll außerdem gewährleisten, dass durch Landesmittel keine industrielle Massentierhaltung mehr gefördert wird.

Durch das Verbot des Abschneidens von Schwänzen und Schnäbel, wird lediglich die Einhaltung des bestehenden Rechts eingefordert. „Allerdings sind die Ausnahmen inzwischen zur Regel geworden, das Land soll deshalb per Verordnung ein striktes Verbot, ab 2017 für Legehennen und ab 2018 für Mastgeflügel und Ferkel durchzusetzen. Freiwillige Selbstverpflichtungen, wie z.B. angekündigt durch die Geflügelindustrie reichen nicht aus“, AXEL KRUSCHAT, Landesgeschäftsführer des BUND Brandenburg. Zusätzlich kann ein Landesnetzwerk von 4-6 Demonstrationsbetrieben je Tierart und begleitender Forschung sicherstellen, dass den Landwirten Hilfestellung auf diesem Weg gegeben wird.

 

Der Tierschutzbeauftragter ist bislang schon vage durch Minister Markov angekündigt oder durch Verbände teilweise abgelehnt worden. Tatsächlich gibt es bereits in 6 Bundesländern Tierschutzbeauftragte, die sehr gut mit dem Berufsstand und den Veterinärämtern zusammenarbeiten. In den anderen Bundesländern ist der Beauftragte selbstverständlich auch für Heimtiere mit zuständig, bei entsprechender personeller Ausstattung kann das auch in Brandenburg der Fall sein. „Wir fordern einen fachlich unabhängigen und hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten, der mithilfe von eigenem Referenten und Mitarbeitern beratend für Bürger, Behörden und Bauern oder auch selbständig tätig werden kann. Das ist in den anderen Bundesländern gelebte Praxis“, so Ellen Schütze vom Landestierschutzverband Brandenburg.

 

Die Einführung eines Mitwirkungs- und Klagerechts für anerkannte Tierschutzverbände ist die vierte Hauptforderung des Volksbegehren. Das Klagerecht gibt es bereits in 7 Bundesländern und soll demnächst auch in Niedersachsen eingefürt werden. Es hat bereits eine starke prophylaktische Funktion zur stärkeren Einbeziehung und Anhörung der Verbände im Genehmigungsverfahren. Bislang kann bei Verstößen gegen den Tierrechte und Tierschutz nicht geklagt werden, zulässig sind nur Klagen im Genehmigungsverfahren und z.B. nur zu umwelt- und naturrechtlichen Belangen (bspl. Imissionsschutz). „Gegen Fehlentscheidungen oder Unterlassungen von Behörden vorzugehen und bei Genehmigungsverfahren auf tierquälerische Haltungssysteme einzuwirken ist bislang einfach rechtlich nicht vorgesehen. Mithilfe des Klagerechts können zugelassene Tierschutzverbände gegen Genehmigungen, Verwaltungsakte oder auch Untätigkeit von Behörden klagen. Ziel ist die Gewährleistung, dass verwaltungsrechtliche Verfahren auch hinsichtlich des Tierschutzes den rechtlichen Vorgaben entsprechen, sagt Ellen Schütze.

 

Weiterhin fordert das am 14.1.2016 mit 103.545 Unterschriften gewonnene Volksbegehren gegen Massentierhaltung vom Landtag die Verschärfung des Immissionsschutzrechts, Novellierung der Düngemittelverordnung, Begrenzung des Antibiotikaeinsatz und das Mitspracherecht der Gemeinden in Genehmigungsverfahren für Massentierhaltungsanlagen (Baugesetzbuch) bei der Landesregierung über einen Gesetzentwurf im Bundesrat einzufordern.

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